Baurecht
Ein von Herrn Dipl.-Ing. Alican Yildirim als Projektleiter betreute Baumaßnahme „GZS-Gebäude“ in Bad Vilbel
Wir beraten und vertreten alle am Bau Beteiligten. Als Auftraggeber(in), Unternehmer, Architekt, Bauingenieur, Fachingenieur oder Sachverständiger sind Sie bei uns als Mandant gut aufgehoben. Denn als Rechtsanwalt und Bauingenieur in der Personalunion bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Yildirim sowohl technische als auch juristische Beratung aus einer Hand. Er verfügt aus seiner jahrzehntelangen Tätigkeit bei den größten deutschen Baukonzernen als Bauingenieur sowie später als selbstständiges Ingenieurbüro für Bau-und Projektmanagement über breit gefächertes Wissen und große Erfahrung in der Baubranche.
Er kennt dort alle Fallstricke, findet immer eine Lösung dafür und erklärt das Bauen wie folgt:
„Bauen ist nach unserem Verständnis eine Kunst, bei deren Entstehung mehrere Beteiligte mit unterschiedlichen Interessen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles zusammenwirken müssen. Je harmonischer das Zusammenwirken gestaltet wird, desto schneller und erfolgreicher entsteht das Kunstwerk am Ende der Zusammenarbeit. Auch die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme steht und fällt mit der Harmonie des Zusammenwirkens. Juristisch betrachtet entsteht der „Erfolg“ des Werkes als Ziel am Ende des Weges. Doch der Weg zum Erfolg ist lang und aufgrund der unterschiedlichen Interessenslagen meist steinig.
Deshalb liegt es in der Natur der Sache, dass während einer Baumaßnahme Konflikte entstehen, die entweder außergerichtlich oder als „Ultima Ratio“ vor Gericht gelöst werden müssen. Das Baurecht bildet den rechtlichen Rahmen hierzu und stellt das Regelwerk zur Verfügung.
Zum besseren Verständnis: Der Auftraggeber (BH) lässt ein Bauvorhaben durch einen Architekten planen. Der Architekt bringt die Vorstellung seines Auftraggebers unter Einbindung seiner eigenen Vorstellung in Form einer Entwurfsplanung aufs Papier. Nach Abstimmung dieser Planung mit dem Auftraggeber entsteht aus der Entwurfsplanung die Genehmigungsplanung, welche bei der Behörde mit weiteren Unterlagen zwecks Erteilung einer Baugenehmigung als Bauantrag eingereicht wird. Nach Erteilung der Baugenehmigung (abgesehen von den genehmigungsfreien Bauten) darf gebaut werden. Nach Ausschreibung der Bauleistungen werden geeignete Firmen gesucht, gefunden und beauftragt. Die Firmen wiederrum beauftragen in der Regel weitere Nachunternehmer als Subunternehmer. Alle haben ein gemeinsames Ziel, nämlich das Bauwerk termingerecht zu erstellen. Dabei sind die Interessen des Einzelnen allerdings unterschiedlich;
Der Auftraggeber möchte für ein qualitativ hochwertiges Bauwerk so wenig Geld wie möglich ausgeben.
Der Architekt möchte am Ende der Baumaßnahme, dass das Gebäude, als sein Aushängeschild, so einzigartig wie möglich erscheint und wirkt. Doch das kostet meistens mehr Geld als sich der Auftraggeber vorgestellt hat.
Die Genehmigungsbehörde möchte, dass alle Vorschriften bei und während der Realisierung der Baumaßnahme eingehalten werden. Das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften sowie die Erfüllung der behördlichen Auflagen kosten meistens ebenfalls mehr Geld als im Voraus geplant.
Jeder beauftragte Unternehmer möchte an dem Projekt so viel Geld wie möglich verdienen. Da die Marktpreise bei Auftragsvergabe aufgrund der Wettbewerbssituation meist ausgereizt sind, versuchen die Unternehmer das Geldverdienen über Nachtragsforderungen zu erreichen. Sollte das nicht möglich sein, versuchen die Firmen durch Einsparungen (meistens zu Lasten der Qualität) so wenig Geld wie möglich für die Baumaßnahme auszugeben. Oder der Unternehmer findet für die beauftragten Leistungen einen noch günstigeren Nachunternehmer (der sich möglicherweise bei Angebotsabgabe verkalkuliert hat) und vergibt den Auftrag mit reduzierten Preisen an diesen weiter. Der letzte Unternehmer setzt entweder Billigarbeitskräfte ein um die Baumaßnahme wirtschaftlich überleben zu können oder geht in die Insolvenz. Überlebt der Unternehmer, so leidet darunter in der Regel die Qualität des Bauwerks und als Ergebnis kommt am Ende meistens eine Schlechtleistung (Mangel behaftetes Bauwerk) heraus. Geht der Unternehmer in die Insolvenz, ist der Ärger für die übrig gebliebenen Beteiligten vorprogrammiert. Terminverzug und Mehrkosten sind dann die Folgen der Insolvenz“.