WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht)
gesetzlich geregelt in WEG (Wohnungseigentumsgesetz).
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeirat, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften untereinander und gegen Dritte.
Unsere Schwerpunkte liegen bei:
- der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- der Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer untereinander, gegen Dritte und gegen die Hausverwaltung
- Fragen zur Verwalterbestellung und den Aufgaben eines Verwalters
- der Erstellung und Überprüfung von Verwalterverträgen
- der Überprüfung von Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- Fragen zur Gebrauchsregelung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum