WEG-Recht  (Wohnungseigentumsrecht)

gesetzlich geregelt in WEG (Wohnungseigentumsgesetz).

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeirat, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften untereinander und gegen Dritte.

Unsere Schwerpunkte liegen bei:

  • der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • der Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer untereinander, gegen Dritte und gegen die Hausverwaltung
  • Fragen zur Verwalterbestellung und den Aufgaben eines Verwalters
  • der Erstellung und Überprüfung von Verwalterverträgen
  • der Überprüfung von Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Fragen zur Gebrauchsregelung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
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