Architektenrecht
Als Architekt sind Sie der erste Ansprechpartner des Bauherrn oder der Bauherrin. Je nach Umfang der beauftragten Leistungen tragen Sie eine große Verantwortung sowohl dem Auftraggeber als auch den Behörden gegenüber. Sie müssen auf der einen Seite die einschlägigen Vorschriften bei Ihrer Planung berücksichtigen auf der anderen Seite aber auch für Ihren Auftraggeber qualitativ hochwertig und zugleich so wirtschaftlich wie möglich planen und bauen lassen. Als Fachmann haben Sie Ihrem Auftraggeber gegenüber Aufklärungs-und Beratungspflichten, die Sie stets einhalten müssen. Bezüglich Ihres Honorars unterliegen Sie der gesetzlichen Honorarordnung gemäß HOAI. Sie dürfen die dort genannten Mindestsätze nicht unterschreiten.
Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung sowie bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Tätigkeit bis hin zur Durchsetzung Ihrer Forderungen und vertreten Sie bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Ihre Bedürfnisse in der Baubranche sind Herrn Yildirim als Rechtsanwalt und Bauingenieur in der Personalunion bestens bekannt. Er kennt alle Fallstricke und Problemfelder sowie die passenden Lösungen dafür, die er kompetent für Sie einsetzen und umsetzen kann.